Sonntag, 30. Oktober 2016

Berechtigte Bedenken an der Stichtagsregelung des neuen Kulturgutschutzgesetzes? Gefälschte Provenienzen bei einer Münchner Auktion?

Ein Münchner Auktionshaus bietet in seinem Auktionskatalog zwei römische Statuen an, angeblich aus einer Privatsammlung, in der sie sich seit 1985 befinden sollen. Die eine der beiden Statuen scheint aber identisch mit einer, die 2007 noch unrestauriert in einem bulgarischen Zeitungsbericht im Kontext von Raubgrabungen abgebildet war, die andere wurde einem Informanten erst 2015 in grabungsfrischem Zustand angeboten. 
Darüber berichtete die Sendung plusminus:
Leider gibt der Beitrag von PlusMinus nicht genauer an, wann genau der bulgarische Zeitungsartikel erschienen ist. Es wäre durchaus wichtig zu wissen, ob hier nicht schon ein erster beweisbarer Fall vorliegt, in dem klar gefälschte Provenienzen die Stichtagsregelung  (26. April 2007) des neuen Kulturgutschutzgesetzes ausnutzen und ad absudum führen.
Übrigens: Monika Grütters, befragt zu der Wirkung des neuen Gesetzes klingt mit ihrer Aussage ("Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und auch, wenn man mal den UNESCO-Weltmaßstab sieht, haben wir immer noch ein großzügiges Gesetz.") eher entschuldigend und selbst nicht besonders überzeugt von dessen Wirksamkeit.

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