Freitag, 8. April 2016

Kulturgüterschutzgesetz: Kompromiss an der falschen Stelle geht zu Lasten unserer archäologischen Quellen

Berechtigte Kritik an der Fristenregelung im neuen Kulturgüterschutzgesetz, die dessen Sinn komplett untergräbt. Ein Kompromiss an der falschen Stelle erschwert die Verfolgung von Raubgrabungen, denn künftig muss nicht nur nachgewiesen werden, dass die üblichen (ohnehin nichtssagenden) erfundenen Provenienzangaben falsch sind, sondern auch, dass ein Fund erst nach 2007 nach Deutschland gekommen ist! Das ist so gut wie unmöglich und Deutschland macht sich mit diesem Gesetz nur lächerlich.

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