Donnerstag, 27. November 2014

Der Zoll als Hehler?

Auf Zoll-Auktion, einer Plattform des Bundes-Finanzministeriums, auf der "gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen, ausgesonderte Gegenstände des Verwaltungsgebrauchs und Fundsachen von Behörden und Institutionen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen" versteigert werden, werden derzeit 69 antike, überwiegend römische Münzen angeboten.
Damit beteiligt sich der Staat an einem Markt, der die Plünderung archäologischer Fundstellen fördert. 
Nach Protesten hatte der Zoll die Versteigerung zunächst ausgesetzt, dann aber erneut eingestellt, da keine Erkenntnisse vorlägen, dass es sich bei den Münzen um gestohlenes oder illegal gehandeltes Kulturgut handele. Das ist eine Verkennung der Realitäten. Ein solcher Nachweis ist nie zu erwarten, denn es steht ja niemand neben dem Raubgräber und fertigt erst einmal ein Fahndungsfoto an - und bei römischen Münzen wird auch kein Provenienzland Ansprüche erheben können, immerhin gibt es heute weit über 30 Staaten auf dem Territorium des Imperium Romanum.
Angesichts der großen Zahl von Raubgrabungslöchern auf römischen Fundstellen ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der auf dem Markt befindlichen Münzen aus solchen illegalen Quellen stammen. Hier steht zu Recht die Forderung im Raum, dass nur noch Funde gehandelt werden dürfen, die mit Papieren ausgestattet sind, die die legale Herkunft positiv nachweisen. Dementsprechend ist es zu begrüßen, wenn nun von Seiten der Bundesregierung Bestrebungen bestehen, das bestehende Kulturgüterschutzgesetz dahingehend zu verschärfen, dass eindeutige Papiere vorgelegt werden müssen, die die Rechtmäßigkeit erweisen - siehe das vernichtende Urteil zum bestehenden Gesetz: Bericht der Bundesregierung zum Kulturgutschutz in Deutschland (pdf) - http://www.bundesregierung.de/Content/Infomaterial/BPA/BKM/2013-08-12--bericht-kulturgutschutz.pdf).

Das Entscheidende dabei ist, dass verhindert wird, dass aus archäologischen Funde Gewinne erzielt werden, die Raubgrabungen motivieren - das gilt für Münzen genau so wie für andere Funde, denn das Problem ist das Raubgrabungsloch, das entscheidende historische Quellen vernichtet.

Zoll-Auktion macht zu den Münzen keinerlei Provenienzangaben. Daher ist es mehr als wahrscheinlich, dass sie aus illegalen oder mindestens unethischen Quellen stammen. Archäologische Funde sind in Deutschland meldeflichtig und im Ausland überall mit einem Exportverbot belegt. Bleiben 'alte Sammlungen', die aber zumindest klar und nachvollziehbar benannt werden müssten!
 
Dass nun das Finanzministerium Kulturgut versteigert und damit einen finanziellen Anreiz für weitere Raubgrabungen setzt, ist nicht zu akzeptieren!



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