Sonntag, 17. März 2013

Gesetzesnovelle in NRW

Maxi Platz berichtet auf MinusEinsEbene (17.3.2013): Novelle des Denkmalschutzgesetzes in NRW auf dem Weg

Vorgesehen ist, wie in der Koalitionsvereinbarung vereinbart, ein Schatzregal sowie das Verursacherprinzip.
Bemerkenswert ist die Regelung einer Belohnung bei einer Fundmeldung, die sich am wissenschaftlichen Wert orientieren soll. Fraglich ist, wie das in Geldwerte umgerechnet werden kann.  Wichtig ist die Einschränkung: "Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden." Diese Formulierung ist als Kann-Bestimmung gefasst. Sie ist aber wichtig, um zu verhindern, dass Sondengänger auf Kosten des Steuerzahlers Fundstellen plündern und die Funde dann an die öffentlich Hand verkaufen. Aus den Äußerungen vieler Sondengänger, die gerade gegen das Schatzregal kämpfen, wird deutlich, dass es Ihnen keineswegs um eine höhere Meldequote von Funden, sondern in erster Linie um die Möglichkeit eines Erlöses geht.


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Nachtrag (20.3.2013): 

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